FAQ zur Filmeinreichung 2024
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Allgemeine Informationen zur Einreichung
- Welche Art von Filmen kann ich einreichen?
- Kann ich XR-Arbeiten einreichen?
- Gibt es inhaltliche oder thematische Vorgaben für die Einreichung?
- Was sind Ausschlusskriterien für eine Einreichung?
- Wann, wo und wie kann ich einreichen?
- Wie kann ich meinen Film für den DOK Film Market einreichen?
- Kann ich meinen Film für einen bestimmten Wettbewerb einreichen?
- Wer wird als Nachwuchsregisseur*in betrachtet?
- Kann ich eine Serie einreichen?
- Kann ich einen Hybridfilm einreichen?
- Kann ich einen Rohschnitt einreichen?
- Kann ich zusätzliches Material einreichen?
- Bis wann kann ich meinen Film einreichen?
- Braucht mein Film eine Premiere, um eingereicht werden zu können?
- Was ist der Unterschied zwischen Weltpremieren, Internationalen, Europäischen und deutschen Premieren?
- Was mache ich, wenn ich eine Einladung zu einem anderen Festival bekomme?
- Mein Film wurde online gezeigt. Ist er noch teilnahmeberechtigt?
- Gibt es eine Einreichgebühr und wann, wo, wie muss ich die bezahlen?
- Kann ich von der Einreichgebühr befreit werden oder einen Rabatt bekommen?
- Kann mir die Einreichgebühr zurückerstattet werden?
- Welche Art von Sichtungsdatei/-link soll ich bei der Einreichung abgeben?
- Welche Sprachversion muss mein eingereichter Film haben?
- Welches Vorführformat braucht mein Film, wenn er ausgewählt ist?
- Was passiert, nachdem ich die Einreichung abgesendet habe?
- An wen kann ich mich wenden, wenn sich etwas an meiner Einreichung ändert?
- Wann und wie erfahre ich, ob mein Film ausgewählt ist?
- Wie viele Filme werden ausgewählt?
- Wenn mein Film im Vorjahr abgelehnt wurde, kann ich ihn nochmal einreichen?
- Was geschieht mit meinem Film, wenn er abgelehnt wird?
- Kann ich eine Erklärung oder ein Feedback zu der Entscheidung erhalten, wenn mein Film abgelehnt wurde?
Welche Art von Filmen kann ich einreichen?
Sie können Animations- und Dokumentarfilme aller Längen einreichen.
Filme über 40 Minuten Laufzeit qualifizieren sich für die Langfilmpreise, Filme bis zu 40 Minuten werden für die Kurzfilmpreise berücksichtigt.
Kann ich XR-Arbeiten einreichen?
Die Einreichung für XR-Arbeiten für DOK Neuland öffnet vom 15.3.-1.7.2024. Mehr über das Ausstellungsformat für immersive und interaktive Arbeiten erfahren Sie hier.
Gibt es inhaltliche oder thematische Vorgaben für die Filmeinreichung?
Wir haben keine inhaltlichen oder thematischen Vorgaben für Filme.
Filme sollten eine starke künstlerische Handschrift haben und für die Kinoleinwand intendiert sein.
Was sind Ausschlusskriterien für eine Einreichung?
Wichtig ist, dass die Fertigstellung Ihres Films im Jahr 2023 oder 2024 ist.
Außerdem sollte Ihr Film nicht vor dem 15. Oktober 2023 öffentlich aufgeführt worden sein.
Sollte Ihr Film bis zum Ende der Festivalausgabe DOK Leipzig 2024 (28.10.-3.11.2024) in Deutschland im Fernsehen, Internet oder mit einem regulären Kinostart veröffentlicht werden, qualifiziert er sich leider nicht.
Wann, wo und wie kann ich einreichen?
Sie können Ihren Film ab dem 15.2.2024 auf unserer Webseite einreichen. Erstellen Sie dafür einfach einen myDOK-Account bzw. loggen Sie sich in Ihren bestehenden Account ein, und los geht’s.
Wie kann ich meinen Film für den DOK Film Market einreichen?
Mit der Einreichung Ihres Films bei DOK Leipzig reichen Sie automatisch auch für den DOK Film Market ein. Im Einreichformular können Sie auswählen, ob Sie an einer Teilnahme Ihres Films am Auswahlprozess für den DOK Film Market interessiert sind. Eine separate Filmeinreichung bei DOK Film Market ist nicht nötig.
Falls Ihr Film für das Festivalprogramm eingeladen wird, können Sie ihn kostenlos ebenfalls in der DOK Film Market Online Library zeigen lassen. Für Filme, die nicht Teil des Festivalprogramms sind, wird eine Gebühr für die Registrierung beim DOK Film Market erhoben. Die Gebühr wird erst zum Zeitpunkt der Zusage und verbindlichen Registrierung für den DOK Film Market fällig.
Zugang zur DOK Film Market Online Library bekommen internationale Fernsehredakteur*innen, Weltvertriebe, Kinoverleihe und Kinobetreibende, Festivalvertreter*innen, Kurator*innen und Kulturinstitute, die Filme für ihren Programmplatz, ihr Festivalprogramm oder Vertriebskatalog suchen sowie Vertreter*innen von Filmförderanstalten.
Weitere Informationen zu DOK Film Market finden Sie hier.
Falls Sie Ihren Film nicht für den Festivalauswahlprozess einreichen möchten, sondern ausschließlich für den DOK Film Market, schreiben Sie bitte eine Nachricht an film-market [at] dok-leipzig [dot] de (film-market[at]dok-leipzig[dot]de).
Kann ich meinen Film für einen bestimmten Wettbewerb einreichen?
Nein. Sie reichen den Film nicht für bestimmte Wettbewerbe oder Sektionen ein. Die Zuordnung zu den Sektionen wird von unserer Auswahlkommission und der künstlerischen Leitung vorgenommen.
Allerdings kann der Premierenstatus bedeuten, dass sich ihr Film nur für bestimmte Wettbewerbe qualifiziert.
Wer wird als Nachwuchsregisseur*in betrachtet?
Nachwuchsregisseur*innen qualifizieren sich für die Silbernen Tauben für einen langen Dokumentarfilm und einen Kurzdokumentarfilm im Internationalen Wettbewerb Dokumentarfilm, wenn der Film maximal die dritte Regiearbeit ist. Filme, die vor dem Abschluss des Studiums fertiggestellt wurden, werden nicht gezählt. Der Abschlussfilm gilt in diesem Fall als erster Film.
Bei Kurzfilmen (bis zu 40 Minuten) bedeutet dies, dass es sich um die dritte Regiearbeit handelt, unabhängig der Länge der Filme.
Bei Langfilmen (über 40 Minuten) handelt es sich um die maximal dritte Regiearbeit im Bereich langer Filme.
Kann ich eine Serie einreichen?
Bisher haben wir keine gesonderte Sektion für Serienformate, was aber nicht heißt, dass wir Serien generell ablehnen. Setzen Sie sich gern mit unserem Programmteam in Verbindung – gemeinsam finden wir sicher eine gute Lösung.
Kann ich einen Hybridfilm einreichen?
Unbedingt und sehr gern! Filme, die dokumentarisches Erzählen und Animation verbinden, sind ganz natürlich schon immer ein Teil unserer Auswahl. Gern lassen wir uns auch auf Filme ein, die fiktionale und dokumentarische Elemente vereinen. Und natürlich berücksichtigen wir auch gern fiktionale Animationsfilme.
Kann ich einen Rohschnitt einreichen?
Ja, wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Rohschnitt anvertrauen möchten. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass wir selten genug Zeit haben, Filme in verschiedenen Versionen zu sichten. Deshalb empfehlen wir, dass Sie sich bei der Roh- oder Feinschnittversion, die Sie uns senden möchten, sicher fühlen sollten, dass dies die Version ist, die Ihre Vision gut repräsentiert. Im Einreichformular können Sie uns darüber informieren, welche Änderungen bis zur finalen Version noch vorgenommen werden sollen.
Kann ich zusätzliches Material einreichen?
Gern können Sie uns zusätzliches Material wie EPKs (Electronic Press Kit), Links zu Trailern, Stills, Dialoglisten, Bio- und Filmografien der Regisseur*innen zur Verfügung stellen. Im Einreichformular haben Sie die Möglichkeit die Dokumente hochzuladen.
Bis wann kann ich meinen Film einreichen?
Unsere Einreichfrist endet am 1.7.2024. Danach sind Einreichungen nicht mehr möglich. Die Rückmeldung für Filme, die zu dieser Einreichfrist eingereicht wurden, erfolgt bis Ende August.
Gibt es eine Einreichgebühr und wann, wo und wie muss ich die bezahlen?
Ja, es gibt eine Einreichgebühr: Für jeden eingereichten Film wird eine Gebühr erhoben, abhängig von der Länge des Films und dem Zeitpunkt der Einreichung (s. Auflistung unten).
Sie können die Gebühr bequem am Ende des Einreichprozesses per PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Mit der Zahlung der Gebühr schließen Sie die Einreichung ab – ohne Zahlung der Gebühr kann die Einreichung nicht von unserem Team bearbeitet werden.
Die Einreichgebühr für Kurzfilme (bis einschließlich 40 Minuten) ist wie folgt gestaffelt:
- 15.2.–31.3.2024: 35 € (inkl. 7% Mwst.)
- 1.4.–31.5.2024: 40 € (inkl. 7% Mwst.)
- 1.6.–1.7.2024: 45 € (inkl. 7% Mwst.)
Die Einreichgebühr für Langfilme (über 40 Minuten) ist wie folgt gestaffelt:
- 15.2.–31.3.2024: 40 € (inkl. 7% Mwst.)
- 1.4.–31.5.2024: 45 € (inkl. 7% Mwst.)
- 1.6.–1.7.2024: 55 € (inkl. 7% Mwst.)
Kann ich von der Einreichgebühr befreit werden oder einen Rabatt bekommen?
Wenn Ihr Film im Rahmen Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums entstanden ist, können Sie ihn zu einer ermäßigten Gebühr von 10 € einreichen. Halten Sie dazu beim Ausfüllen des Einreichformulars in unserem myDOK-Bereich einfach Ihre Ausbildungs- oder Studienbescheinigung bereit.
Der Studierendennachweis wird von der Programmabteilung beim Bearbeiten der Einreichung überprüft und zu einer Rechnung über 10 € (inkl. 7% Mwst.) gemindert. Sollte der Studierendennachweis nicht akzeptiert worden sein, werden Sie von der Programmabteilung kontaktiert.
Filme aus den folgenden Produktionsländern werden automatisch beim Ausfüllen des Einreichformulars von der Einreichgebühr befreit, sofern ausschließlich Produktionsländer aus folgender Liste genannt sind:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Argentinien, Armenien, Äthiopien, Bangladesch, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Demokratische Republik Kongo, Dominica, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Eswatini, Fidschi, Gambia, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Komoren, Kosovo, Kuba, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordkorea, Osttimor, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Philippinen, Republik Kongo, Ruanda, Salomonen, Sao Tome & Principe, Sambia, Samoa, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Südsudan, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Zentralafrikanische Republik
Ko-Produktionen mit Ländern, die nicht in der Liste aufgeführt sind, haben keinen Anspruch auf Rabattierung der Einreichungsgebühr.
Kann mir die Einreichgebühr zurückerstattet werden?
Wir können die Einreichgebühr nicht rückerstatten. Stellen Sie deshalb bitte vor der Einreichung sicher, dass Ihr Film unseren Regularien entspricht.
Manchmal kommt es vor, dass ein Film von mehreren Beteiligten eingereicht wird. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Vertrieb/Verleih, Ihrer Produktion, der Regie oder der Filmhochschule ab, um doppelte Einreichungen zu vermeiden.
Braucht mein Film eine Premiere, um eingereicht werden zu können?
Für den Internationalen Wettbewerb Dokumentarfilm werden Weltpremieren oder Internationale Premieren bevorzugt, Europäische Premieren werden für Filme über 40 Minuten vorausgesetzt, Deutsche Premieren für Filme bis zu 40 Minuten.
Für den Deutschen Wettbewerb Dokumentarfilm werden Weltpremieren vorausgesetzt.
Für den Internationalen Wettbewerb Animationsfilm, den Publikumswettbewerb und die Sektionen außer Konkurrenz (Camera Lucida und Panorama: Mittel- und Osteuropa) ist eine deutsche Premiere erforderlich.
Sollte Ihr Film seine deutsche Premiere schon gehabt haben, kommt er leider nicht mehr für die Wettbewerbssektionen in Frage, außer für unser Programm Kids DOK für junges Publikum.
Jede öffentliche Vorführung, jedes öffentlich zugängliche Streaming oder jede TV-Ausstrahlung in dem jeweiligen Gebiet gilt als Premiere. Jegliches Streaming ohne Geoblocking disqualifiziert von der Teilnahme am Festival.
Was ist der Unterschied zwischen Weltpremieren, Internationalen, Europäischen und deutschen Premieren?
Weltpremiere bedeutet, dass Ihr Film noch nie öffentlich aufgeführt wurde. Rein private Vorführungen des Films oder nicht öffentliche Teampremieren gelten nicht als Premiere.
Internationale Premiere bedeutet, dass Ihr Film bereits in seinem Produktionsland öffentlich gezeigt wurde aber noch nicht in einem anderen Land.
Europäische Premiere bedeutet, dass Ihr Film bereits außerhalb Europas öffentlich gelaufen ist, aber noch nicht in Europa.
Deutsche Premiere bedeutet, dass Ihr Film noch nie öffentlich in Deutschland gezeigt wurde, aber bereits außerhalb von Deutschland und außerhalb seines Produktionslandes.
Keine Premiere bedeutet, dass der Film bereits in Deutschland öffentlich gezeigt wurde.
Jede öffentliche Vorführung, jedes öffentlich zugängliche Streaming oder jede TV-Ausstrahlung in dem jeweiligen Gebiet gilt als Premiere. Jegliches Streaming ohne Geoblocking disqualifiziert von der Teilnahme am Festival.
Was mache ich, wenn ich eine Einladung zu einem der anderen Festivals bekomme?
Sollte sich der Premierenstatus Ihres Films nach der Einreichung ändern, weil Sie zu einem anderen Festival eingeladen wurden oder weil ein Ausstrahlungstermin ansteht, setzen Sie sich bitte mit unserem programm [at] dok-leipzig [dot] de (Programmteam) in Verbindung. In Ausnahmefällen können wir den Entscheidungsprozess für einen Film beschleunigen, so dass Sie zwischen unserer Entscheidung und den anderen Optionen für Ihren Film abwägen können.
Mein Film wurde online gezeigt. Ist er noch teilnahmeberechtigt?
In den meisten Fällen können wir Ihren Film nicht für unser Programm berücksichtigen, wenn er bereits online veröffentlicht wurde. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Film mit Geoblocking gestreamt wurde oder wird. In diesem Fall gelten dieselben Regeln wie für andere Filmvorführungen:
War der Film ausschließlich in seinem Produktionsland online verfügbar, so qualifiziert er sich weiterhin als Internationale Premiere, im Falle eines auf nicht-europäische Länder begrenzten Streamings als Europäische Premiere, und im Falle eines Streamings in Europa außerhalb Deutschlands als Deutsche Premiere.
Welche Art von Sichtungsdatei/-link soll ich bei der Einreichung abgeben?
In unserem Einreichformular haben Sie die Möglichkeit einen Sichtungslink einzufügen. Ein passwortgeschützter Vimeo-Link bietet sich z.B. an.
Der Link muss bis zum Mitte November 2024 verfügbar sein.
Welche Sprachversion muss mein eingereichter Film haben?
Generell gilt natürlich, dass wir sehr gern Filme aller Sprachen sichten und beurteilen. Filme, deren Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, benötigen allerdings Untertitel auf Deutsch oder Englisch, damit wir sie sichten können.
Sollte Ihr Film ausgewählt werden, benötigt er in jedem Fall englische Untertitel.
Welches Vorführformat braucht mein Film, wenn er ausgewählt ist?
Für die Vorführung Ihres Films brauchen wir ein DCP oder ein HD Videofile, welches wir in ein DCP umwandeln können. Bei der Einreichung brauchen Sie noch kein Vorführformat parat haben – dies wird erst relevant, wenn Ihr Film ausgewählt ist.
Was passiert, nachdem ich die Einreichung abgesendet habe?
Nachdem Sie das Einreichformular abgesendet und bezahlt haben, werden die eingereichten Daten von unserem Programmteam geprüft. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie also nichts von uns hören, ist Ihre Einreichung vollständig und bereit zur Sichtung.
Unser Auswahlteam sichtet Ihren Film und diskutiert ihn und alle anderen eingereichten Filme über einen Zeitraum von mehreren Wochen.
An wen kann ich mich wenden, wenn sich etwas an meiner Einreichung ändert?
Sollte sich an Ihrer Einreichung etwas geändert oder sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, können Sie sich jederzeit mit unserem Programmteam (per E-Mail an programm [at] dok-leipzig [dot] de (programm[at]dok-leipzig[dot]de)) in Verbindung setzen. Wir passen gern den Datensatz Ihres Films an.
Wann und wie erfahre ich, ob mein Film ausgewählt ist?
Wenn Sie Ihren Film bis zum 1.7.2024 eingereicht haben, erfahren Sie bis Ende August die Entscheidung unseres Auswahlteams.
Die Entscheidung wird per E-Mail an die Person gesendet, welche im Einreichformular als Kontakt angegeben wurde.
Wie viele Filme werden ausgewählt?
Für DOK Leipzig 2024 werden wir ca. 80 Filme in die Wettbewerbe einladen.
Wenn mein Film im Vorjahr abgelehnt wurde, kann ich ihn nochmal einreichen?
Filme, die im Vorjahr eingereicht und abgelehnt wurde, können nicht nochmals eingereicht werden und werden automatisch disqualifiziert.
Bitte setzen Sie sich unbedingt mit unserem programm [at] dok-leipzig [dot] de (Programmteam) in Verbindung, bevor Sie Ihren Film erneut einreichen, da er sonst automatisch disqualifiziert wird.
Was geschieht mit meinem Film, wenn er abgelehnt wird?
Sollte Ihr Film abgelehnt werden, bleiben die grundlegenden Filminformationen zu Archiv- und Recherchezwecken in unserer Datenbank erhalten. Filmdateien und Sichtungslinks werden gelöscht.
Kann ich eine Erklärung oder ein Feedback zu der Entscheidung erhalten, wenn mein Film abgelehnt wurde?
Unser Team trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verschiedener Faktoren und kann keine individuellen Kommentare abgeben.