DOK Stream: Allgemeine Nutzungsbedingungen für Endkunden

DOK Stream: Allgemeine Nutzungsbedingungen für Endkunden

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1. Vertragsgegenstand

Die Leipziger Dok-Filmwochen GmbH, vertreten durch Christoph Terhechte, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB-3589, (im Folgenden „Anbieter“ genannt) veranstaltet das „Internationale Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm“ – kurz DOK Leipzig (im Folgenden „Festival“ genannt) – und bietet dabei Endkunden einen Video-on-Demand-Dienst (VOD) an (im Folgenden „DOK Stream“ genannt), im Rahmen dessen die Nutzung von ausgewählten Filmen und sonstigen audiovisuellen Inhalten (im Folgenden „Inhalte“ genannt) im Wege des Video-on-Demand gegen Zahlung eines Entgelts oder entgeltfrei ermöglicht wird.

Der VoD-Dienst ist auf der Webseite des Anbieters als embedded player („Embed Player“) verfügbar.

Vertragspartner des Endkunden ist der Anbieter. Die Abwicklung erfolgt durch 1o1 Media GmbH („1o1 Media“), Marthashof 6, D-10435 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 123617 B, im Namen und für Rechnung des Anbieters.

2. Ticketkategorien

„Einzelabruf“ bezeichnet die Berechtigung zur zeitlich befristeten Nutzung eines Inhalts per VoD durch den Endkunden im Wege des Streamings gegen ein einmaliges Entgelt je Inhalt gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

Akkreditierte Gäst*innen“: Der Umfang der Berechtigung zur Nutzung der Inhalte oder weiterer zur Verfügung gestellter Angebote des Anbieters sind in der Akkreditierung beschrieben. Akkreditierte Gäst*innen haben sich auf der Website des Anbieters zu authentifizieren.    

3. Reichweite der Nutzungsbedingungen
  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle vom Anbieter im Rahmen des VoD-Dienstes angebotenen entgeltlichen und entgeltfreien Leistungen und erbrachten Dienste gegenüber Endkunden.
     
  2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Endkunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie sind vom Anbieter schriftlich anerkannt worden.
4. Vertragsschluss
  1. Für den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der im Rahmen des DOK Stream bereitgestellten Inhalte zwischen dem Anbieter und einem Endkunden (im Folgenden "Nutzungsvertrag" genannt) ist die vollständige und korrekte Eingabe abgefragter Daten über die vom Anbieter hierfür zur Verfügung gestellte Eingabemaske und die Durchführung eines etwaig erforderlichen Altersverifikationsverfahrens durch den Endkunden erforderlich (soweit eine Altersverifikation notwendig ist, ist das Angebot des Endkunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags aufschiebend bedingt durch die erfolgreiche Durchführung des Altersverifikationsverfahrens). Mit dem Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig Bestellen“ wird die Bestellung des Endkunden an den Anbieter übermittelt. Der Nutzungsvertrag kommt anschließend durch die Freischaltung des jeweiligen Inhalts durch den Anbieter zustande. Die Freischaltung und das Zustandekommen des Nutzungsvertrags werden dem Endkunden per E-Mail bestätigt. Ein Anspruch auf Nutzung des VOD-Dienstes besteht nicht.
     
  2. Die Angebote des Endkunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags sind für den Endkunden verbindlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Angebot eines Endkunden auf Abschluss eines Rahmenvertrags oder eines Nutzungsvertrags anzunehmen. 
     
  3. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der Preisangaben sind im jeweiligen Angebot aufgeführt und sind Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrages.
     
  4. Die im Rahmen des Abschlusses eines Nutzungsvertrags angegebenen Daten des Endkunden und der Vertragstext werden nicht gespeichert. Dem Endkunden wird der Vertragstext nach Zustandekommen des Nutzungsvertrags per E-Mail zugeschickt. 
     
  5. Der Endkunde kann seine Eingaben im Rahmen des Abschlusses des Nutzungsvertrags laufend über die Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Außerdem werden dem Endkunden bei der Eingabe seiner Daten technische Mittel zur Verfügung, mit denen eine übliche Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle erfolgt und mit deren Hilfe Eingabefehler erkannt und berichtigt werden können). 
     
  6. Das dem Endkunden, der die Ticketkategorien „Einzelabruf“ erworben hat, eingeräumte Nutzungsrecht wird räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Das Nutzungsrecht ist auf den jeweils aktuellen Standort des Endkunden beschränkt, wobei die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalte-Diensten im europäischen Binnenmarkt bei vorübergehenden Aufenthalten des Endkunden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährleistet wird. 

    Die Wahrung der territorialen Begrenzung der Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte durch den Anbieter wird unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben technisch durch Geo-Blocking gewährleistet. 

    Der Anbieter ist berechtigt, die für eine Ermittlung des Wohnsitzmitgliedstaates des jeweiligen Endkunden gemäß der Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt erforderlichen Informationen einzuholen bzw. die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

  7. Das dem akkreditierten Gast eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt, soweit nichts anderes mitgeteilt ist, den akkreditierten Gast zum Abspielen der Inhalte von seinem jeweiligen Standort aus.
5. Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Ticketkauf, Rechteeinräumung
  1. Nach Zustandekommen eines Nutzungsvertrages stellt der Anbieter dem Endkunden den jeweiligen Inhalt – je nach Art und Inhalt des Nutzungsvertrags – im Wege der Einzelabrufs oder im Rahmen der Akkreditierung (sofern im Leistungsumfang enthalten) zum Abruf bereit gemäß den folgenden Bestimmungen. Der Endkunde kann der jeweiligen Leistungsbeschreibung eines Inhalts entnehmen, unter welchen Bedingungen der Inhalt angeboten wird. Der Endkunde erhält eine sog. Ticket ID, mit welcher er Zugang zu dem Inhalt oder den Inhalten erhält. 
     
  2. Einzelabruf: Im Falle des Abschlusses eines Nutzungsvertrags, der zu einem Einzelabruf berechtigt, kann der Endkunde den Inhalt wie folgt nutzen:
    1. Der Endkunde kann den Inhalt zum Zwecke der unmittelbaren Wahrnehmbarmachung über den VoD-Dienst, d.h. – mit Ausnahme des sog. Bufferings – ohne Zwischenspeicherung im Wege des Streamings auf dem Endgerät des jeweiligen Endkunden während des Nutzungszeitraums vom 29.10.2024 00:01 Uhr bis einschließlich 3.11.2024 23:59 Uhr abspielen. Bitte beachten Sie, dass ein Film jeweils 24 Stunden zum Abruf zur Verfügung steht. Es sind sechs Langfilme und eine Kurzfilmrolle mit sechs Kurzfilmen im Stream verfügbar.
    2. Nach dem erstmaligen Beginn eines Abspielvorgangs kann der Endkunde den jeweiligen Inhalt innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden beliebig oft erneut abspielen.
    3. Nach Ablauf einer der vorstehend unter 4.2.1 und 4.2.2 aufgeführten Fristen ist ein Abspielen des Inhalts nicht mehr möglich.
    4. Dem Endkunden wird lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die unter 4.2.1 und 4.2.2 aufgeführten Fristen beschränkte Recht eingeräumt, die Inhalte für (a) eigene gewerbliche Zwecke, sofern der Endkunde ein Akkreditierter Gast ist, oder (b) für private Zwecke wahrnehmbar zu machen. Weitere Nutzungsrechte werden dem Endkunden nicht eingeräumt. Der Endkunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte ganz oder teilweise dauerhaft zu speichern, über den vorgenannten Umfang hinaus zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu veräußern oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
       
  3. Akkreditierte Gäst*innen: Als akkreditierter Gast (sofern im Leistungsumfang enthalten) kann der Endkunde die Inhalte wie folgt nutzen:
    1. Der Endkunde kann den Inhalt zum Zwecke der unmittelbaren Wahrnehmbarmachung über den VOD-Dienst, d.h. – mit Ausnahme des sog. Bufferings – ohne Zwischenspeicherung im Wege des Streamings auf einem Endgerät des jeweiligen Endkunden während des Nutzungszeitraums vom 28.10.2024 10 Uhr bis einschließlich 10.11.2024 23:59 Uhr beliebig oft abspielen.
    2. Der Endkunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt, sofern ihm nicht ein bestimmter Inhalt in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesagt wurde. Der Anbieter behält sich vor, die Inhalte und die jeweilige Preis- und Leistungsbeschreibung abzuändern (z. B. durch Aktualisierung und Änderung der Inhalte), wenn dies durch triftige Gründe erforderlich wird, der Kunde durch die Änderung objektiv nicht wesentlich schlechter gestellt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
    3. Dem Endkunden wird lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Online Verfügbarkeit der Inhalte beschränkte Recht eingeräumt, die Inhalte für (a) eigene gewerbliche Zwecke, wenn der Endkunde ein Akkreditierter Gast ist, oder (b) für private Zwecke im Wege des Streamings wahrnehmbar zu machen. Weitere Nutzungsrechte werden dem Endkunden nicht eingeräumt. Der Endkunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte ganz oder teilweise dauerhaft zu speichern, über den vorgenannten Umfang hinaus zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu veräußern oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
6. Anzahl der Endgeräte

Der Endkunde kann die dargestellten Leistungen und Dienste des DOK Stream auf bis zu fünf (5) registrierten Endgeräten nutzen. Es steht gleichzeitig ein Stream je Endkunde zur Verfügung.

7. Ticketkauf, Nutzungszeitraum
  1. Der Kauf eines Tickets der Ticketkategorie „Einzelabruf“ ist ab dem 22.10.2024, 10 Uhr bis spätestens 3.11.2024, 23:59 Uhr möglich.
     
  2. Die Inhalte können ausschließlich ab dem 29.10.2024 00:01 Uhr bis spätestens 3.11.2024 23:59 Uhr durch den Endkunden abgespielt werden („Nutzungszeitraum“). Ab dem 4.11.2024 0:00 Uhr können keine Inhalte mehr abgespielt werden. Erworbene Tickets sind nur während des Nutzungszeitraums des Festivals gültig. Nicht eingelöste Tickets oder nicht abgespielte Inhalte verfallen ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift mit dem Ablauf des 3.11.2024.
8. Systemvoraussetzung des Endkunden
  1. Der Endkunde benötigt zur Nutzung des DOK Stream eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät (z. B. PC, Mac, Smartphone, Tablet). Der Endkunde ist selbst für die Beschaffung, Nutzung und Kompatibilität der erforderlichen Hard- und Software verantwortlich.
     
  2. Es obliegt dem Endkunden, dafür Sorge zu tragen, dass sein Endgerät die technischen Systemvoraussetzungen, insbesondere zur ggf. hochauflösenden Darstellung und zum Streaming von Inhalten, erfüllt. Die Darstellungsqualität der Inhalte kann sich von Endgerät zu Endgerät unterscheiden und von verschiedenen Hardware- und Software-Faktoren wie der Aktualität des Betriebssystems und des Browsers, dem Aufenthaltsort, der verfügbaren Bandbreite und/oder der Geschwindigkeit der Internetverbindung des Endkunden abhängen.
     
  3. Die Nutzung des DOK Stream führt zu weiteren Kosten für den Endkunden, insbesondere bei Zeit- oder Volumentarifen. Der Anbieter empfiehlt vor diesem Hintergrund einen sog. Flat-Tarif. Für den Empfang von Inhalten in Standardauflösung (SD) empfiehlt der Anbieter einen Breitbandinternetanschluss mit einer (tatsächlichen) Download-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbits/s. Für den Empfang von hochauflösenden Inhalten (HD), empfiehlt der Anbieter eine (tatsächliche) Download-Geschwindigkeit von mindestens 5,0 Mbit/s. Bandbreiten unterhalb dieser Empfehlung erlauben nur eine eingeschränkte Nutzung des VoD-Dienstes mit erheblichen Qualitätsverlusten.
9. Pflichten des Endkunden
  1. Der Endkunde sichert zu, dass sämtliche gegenüber dem Anbieter gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß sind.
     
  2. Übermittelt der Endkunde die zur Feststellung des Wohnsitzmitgliedstaates gemäß der Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalte-Diensten im Binnenmarkt vom Anbieter benötigten und abgefragten Informationen nicht, nicht vollständig, oder nicht wahrheitsgemäß, oder unterlässt er sonstige in diesem Zusammenhang erforderliche Mitwirkungshandlungen mit der Folge, dass der Anbieter den Wohnsitzmitgliedstaat des Endkunden nicht ermitteln kann, so hat der Endkunde keinen Anspruch darauf, die Inhalte grenzüberschreitend im Sinne der genannten Verordnung zu nutzen. Zur Klarstellung: Hiervon unberührt bleiben etwaige auf Grund der abgeschlossenen Nutzungsverträge dem Endkunden eingeräumten Rechte, die Inhalte auch in anderen Ländern als in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zu nutzen. 
     
  3. Der Endkunde darf den DOK Stream nicht missbräuchlich nutzen; insbesondere darf er
    a. die Leistungen des Anbieters nicht geschäftsmäßig an Dritte vermieten, weiterveräußern oder sonstig anbieten; 
    b. die erhaltene Ticket ID an Dritte weitergeben oder sonstig zur Verfügung stellen; 
    c. den zum Entschlüsseln und Abspielen des Inhalts übermittelten digitalen Schlüssel nicht manipulieren; 
    d. die territoriale Begrenzung der Nutzung (insbesondere durch Geo-Blocking) der zur Verfügung gestellten Inhalte nicht umgehen (z.B. Umgehung mittels VPN-Client oder Tunnel); 
    e. Urheber- und Schutzrechtsvermerke nicht verändern; 
    f. die abgerufenen Inhalte nur unter Beachtung der geltenden Gesetze und im Rahmen der nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte nutzen, also die Inhalte insbesondere nicht (i) für gewerbliche Zwecke nutzen (gilt nicht für Akkreditierte Gäste), (ii) öffentlich vorführen, (iii) öffentlich zugänglich machen, (iv) senden, (v) bearbeiten, (vi) (über das erlaubte Maß hinaus) vervielfältigen, (vii) verbreiten, (viii) vertreiben; 
    g. Kindern oder Jugendlichen nur solche Inhalte vorführen, vorführen lassen oder in anderer Weise zugänglich machen, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind. 
     
  4. Bei schuldhaften Verstößen des Endkunden, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Endkunden ergeben, haftet der Endkunde gegenüber dem Anbieter für alle Schäden, Kosten und sonstige Aufwendungen und stellt den Anbieter von hierdurch entstehenden Forderungen und Ansprüchen Dritter frei.
10. Einschränkungen der Leistungspflicht
  1. Im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung des Endkunden (z. B. im Falle des Zahlungsausfalls) sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine erhebliche Pflichtverletzung ist der Anbieter berechtigt, die jeweilige Leistung oder die Verfügbarkeit der Funktionalität, auf die sich die Verletzung bezieht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten. Der Anbieter ist in den genannten Fällen sowie insbesondere bei Verdacht unwahrer oder falscher Angaben durch den Endkunden, bei unbefugter Weitergabe von Zugangsdaten oder bei Zahlungsverzug darüber hinaus berechtigt, den Zugang zur Leistung durch den Endkunden zeitweilig zu sperren. 
     
  2. Der Anbieter wird die Leistung unverzüglich wiederaufnehmen bzw. die Sperrung aufheben, wenn sich herausstellt, dass die Verdachtsmomente unbegründet waren und/oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht mehr vorliegt. Der Anbieter stellt dabei sicher, dass der Kunde die vereinbarte Leistung entsprechend der Vereinbarung im Nutzungsvertrag nutzen kann. Das Recht des Anbieters zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Nutzungsentgelt/ Zahlungsbedingungen
  1. Der Endkunde verpflichtet sich, das für das jeweilige Angebot für den Inhalt und die jeweilige Art der Nutzung ausgewiesene Nutzungsentgelt zu zahlen. Das angegebene Nutzungsentgelt ist der Gesamtpreis und enthält die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Das Nutzungsentgelt wird mit Bereitstellung der Leistung sofort fällig. 
     
  2. Dem Endkunden stehen verschiedene Zahlungsmittel zur Verfügung, die auf der jeweiligen Angebotsseite angegeben werden. Die Zahlung der Nutzungsentgelte kann nur durch diese zugelassenen Zahlungsmittel erfolgen. 
     
  3. Die Pflicht zur Zahlung des Nutzungsentgelts besteht auch dann, wenn Dritte über den Zugang des Endkunden Inhalte nutzen und der Endkunde diese Nutzung zu vertreten hat.
12. Technische Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um die dauerhafte und durchgehende Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktionalität des DOK Stream während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter kann die Erreichbarkeit und den Betrieb des DOK Stream wegen technischer Gründe beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Der Anbieter wird gegebenenfalls Wartungsarbeiten am DOK Stream durchführen, wobei diese Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten erfolgen. Sofern geplante Wartungsarbeiten erfolgen, wird der Anbieter darüber informieren und dies mittels geeigneter Maßnahmen ankündigen.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher und Widerrufsformular

Verbrauchern steht nachfolgendes Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung zu.

A. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig, E-Mail: dokstream [at] dok-leipzig [dot] de (dokstream[at]dok-leipzig[dot]de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts 
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit dem Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren oder wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben.

 

B. Widerrufsformular

Das nachfolgende Muster-Widerrufsformular finden Sie hier:

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden.)

An
Leipziger Dok-Filmwochen GmbH, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig

E-Mail: dokstream [at] dok-leipzig [dot] de (dokstream[at]dok-leipzig[dot]de)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum

______________________
(*) Unzutreffendes streichen.

14. Jugendschutz
  1. Der VoD-Dienst DOK Stream richtet sich an geschäftsfähige Personen ab 18 Jahren.
     
  2. Der Anbieter behält sich vor, entwicklungsbeeinträchtigende Angebote mit zeitlichen Beschränkungen anzubieten, den VoD-Dienst für sonstige Jugendschutzprogramme zu öffnen, oder deren Zugang durch ein AVS oder eine Jugendschutz-PIN zu beschränken.
15. Haftung
  1. Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt: 
    1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    2. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    3. aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
    4. aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
       
  2. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Bestimmungen unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Rechteinhaber regelmäßig vertrauen darf. 
     
  3. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Angestellten.
16. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund 

Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Endkunde gegen Ziff. 6.3 oder Ziff. 6.4 dieser Nutzungsbedingungen verstößt oder wenn der Endkunde gegen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gesetzliche Regelungen verstößt und seine Verstöße trotz Abmahnung mit Fristsetzung durch den Anbieter nicht abstellt.

17. Vertragssprache

Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch. Bei Streitigkeiten über die Auslegung von Regelungen gilt im Zweifel die deutschsprachige Version als vorherrschend.

18. Schlussbestimmung
  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN- Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
     
  2. Erfüllungsort ist Leipzig. Gegenüber kaufmännischen Kunden gilt der Gerichtsstand Leipzig als vereinbart. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist als ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart (Art.17 EuGVVO). 
     
  3. Änderungen eines Nutzungsvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. § 126 Abs. 3 BGB findet Anwendung. 
     
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 2. Oktober 2024, Änderungen vorbehalten

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