Allgemeine Geschäftsbedingungen

DOK Leipzig 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Leipziger DOK-Filmwochen GmbH (kurz: DOK Leipzig) und den Besucher*innen von Veranstaltungen aller Geschäftsbereiche der Leipziger DOK-Filmwochen GmbH, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig (im Folgenden kurz DOK Leipzig), im Rahmen des Internationalen Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm.

Die Geschäftsbedingungen sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb oder Erhalt von Eintrittskarten zustande kommt.

Kontakt

Intendant und Geschäftsführer
Christoph Terhechte

Festivalproduktion 
Christin Schulz

Tel.: +49 (0)341 30864 0

2. Spielpläne und Anfangszeiten, Spielplanänderungen

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen von DOK Leipzig ersichtlich und im Internet unter www.dok-leipzig.de. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.

3. Kartenverkauf

3.1 Allgemein 

Der Eintritt zu den Vorführungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Es gibt keine Eintrittskarten, die die Nutzung eines bestimmten Platzes garantieren. Plätze im Kinosaal müssen kurz vor Veranstaltungsbeginn eingenommen werden. DOK Leipzig behält sich vor, nicht eingenommene Plätze mit Beginn der Vorstellung im „Last Minute Sale“ erneut zu vergeben, bestehende Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Eintrittskarten können für die Gesamtzeit im Voraus erworben werden.

Die Eintrittskarten für alle DOK-Vorführungen sind an den DOK-Ticketkassen in den Kinos sowie online unter www.dok-leipzig.de erhältlich. Für die Veranstaltungen von DOK Leipzig gibt es verschiedene Kartenpreise, die von DOK Leipzig festgelegt und veröffentlicht werden.

DOK Leipzig behält sich vor, einzelne Vorführungen vom Online-Verkauf auszuschließen sowie in begründeten Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer*in zu beschränken.

Ermäßigungen

Ermäßigungen werden den an den DOK-Ticketkassen oder online unter www.dok-leipzig.de gewährt.

Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass in den Kinosaal unaufgefordert vorzuzeigen. Kann diese Berechtigung nicht vorgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, muss das Ticket an der Kasse storniert und ein Vollpreis-Ticket gelöst werden.

Ermäßigungsberechtigt sind Personen über 65, Leipzig Pass Inhaber*innen, Inhaber*innen des Leipziger Ehrenamtspasses, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, BFD (Bundesfreiwilligendienstleistende), Arbeitslose und Geflüchtete bei Vorlage der entsprechenden Nachweise. Besucher*innen mit Behinderung erhalten ab dem ersten Grad der Behinderung ohne Vorlage eines Schwerbehindertenausweises Tickets zum ermäßigten Preis. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für die Einzelkarte von 10 € und die ermäßigte Dauerkarte von 45 €. Sie gilt nicht für bereits ermäßigte Angebote und Sonderveranstaltungen. Rollstuhlplätze können Sie an unseren Ticketkassen oder vorab unter www.dok-leipzig.de buchen. Ist im Schwerbehindertenausweis der Vermerk "B" (Begleitperson) angegeben, kann ein zusätzliches, kostenloses Ticket für eine Begleitperson gebucht werden. Dies ist möglich an den DOK Ticketkassen oder vorab per Kontaktaufnahme unter www.dok-leipzig.de

Die Eintrittskarten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Den Käufer*innen von Eintrittskarten ist es insbesondere untersagt:

  • die Eintrittskarten bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
  • die Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von DOK Leipzig gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern,
  • im Rahmen einer privaten Weitergabe die Eintrittskarten zu einem erhöhten Preis zu veräußern,
  • die Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von DOK Leipzig zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn weiterzugeben oder zu verwenden.
  • Bei jeder erlaubten Weitergabe der Eintrittskarten muss auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden. Wird eine Eintrittskarte in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, so ist DOK Leipzig berechtigt, die Eintrittskarte sowie sonstige von der Kundin oder dem Kunden erworbene Eintrittskarten zu sperren und entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Für jeden Verstoß gegen das Verbot der kommerziellen Weitergabe kann DOK Leipzig von dem*der Ticketverkäufer*in die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 € verlangen.

3.2 Kartenverkauf an den DOK-Ticketkassen

Grundsätzlich sind für alle Veranstaltungen unabhängig vom Veranstaltungsort Eintrittskarten an den meisten DOK-Ticketkassen gegen Barzahlung und Kartenzahlung erhältlich. DOK-Ticketkassen befinden sich an folgenden Veranstaltungsorten:

Diese Information wird zur Programmveröffentlichung im Oktober 2024 zur Verfügung gestellt.

Kartenzahlung an den DOK Ticketkassen: Kreditkarte (Mastercard, VISA), Debit („EC-Karte“, Maestro, Giro), Digital Wallets (Google, Apple, Samsung...). 

3.3 Dauerkarten, Freikarten und Akkreditierung

Dauerkarten

Dauerkarten (normal und ermäßigt) sind an den DOK-Ticketkassen im Museum der bildenden Künste Leipzig und online erhältlich. Sie gelten nicht für die im Programmheft ausgewiesenen Sonderveranstaltungen.

Dauerkarten können nur dann online erworben werden, wenn ein myDOK-Benutzerkonto über die Website www.dok-leipzig.de erstellt wurde. Dabei steht ein gleichzeitiges, maximales Kontingent von 10 kostenlosen Tickets zur Verfügung. Sobald eine Vorstellung besucht wurde und das Ticket eingescannt ist, stehen über das myDOK-Konto wieder Kontingente zur Verfügung.

Details zum Erwerb der Tickets unter 3.4

Tickets für parallele Screenings können nicht erworben werden. Es kann nur ein Ticket pro Veranstaltung ausgestellt werden. Eine Garantie auf „Frei-Tickets“ besteht nicht, sofern die Veranstaltung z.B. bereits ausverkauft ist. Umtausch einzelner Tickets ist bis 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an den DOK Ticketkassen (nicht: online) möglich, eine Erstattung für einzelne Tickets ist ausgeschlossen.

Ermäßigte Dauerkarte

Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Dauerkarte. 

Besitzer*innen von Dauerkarten müssen für die gewünschte Veranstaltung ein „Frei-Ticket“ (0-€-Ticket) an einer DOK-Ticketkasse abholen oder online buchen.

In jedem Fall muss beim Einlass zum Kinosaal die Dauerkarte bzw. ermäßigte Dauerkarte in Kombination mit einem gültigen Ticket und ggf. Ermäßigungsnachweis vorgewiesen werden können. Ist das nicht möglich ist der Zutritt zur Vorstellung untersagt.

Freikarten

„DOK-Freikarten“ müssen ebenfalls für die gewünschte Veranstaltung an den DOK-Ticketkassen einmalig gegen ein „Frei-Ticket“ eingetauscht werden und sind ohne Sonderausweis gültig. „DOK-Freikarten“ können ebenfalls online im Webshop von DOK Leipzig einmalig eingelöst werden. Während des Checkout / Bezahlprozesses kann eine Online-Ticket-ID / „Frei-Ticket-Code“ eingegeben werden, die Bezahlsumme verringert sich um den Preis eines Tickets. Dieser Vorgang ist mehrfach wiederholbar, sollten mehrere „DOK-Freikarten“ vorhanden sein. Eine Erstattung für einzelne Tickets ist ausgeschlossen. Eine Anwendung auf den Kauf einer Dauerkarte ist ausgeschlossen.

Akkreditierung

Akkreditierte Personen müssen für die gewünschte Vorstellung ein „Frei-Ticket“ an den DOK Ticketkassen abholen oder in Ihrem myDOK-Account buchen. Das „Frei-Ticket“ ist nur zusammen mit der Akkreditierung gültig und beides muss am Einlass zum Kinosaal unaufgefordert vorgezeigt werden. Die Berechtigung auf ein Frei-Ticket für die Akkreditierung besteht generell nur, solange Tickets vorhanden sind. Die Akkreditierung an sich stellt keine grundsätzliche Reservierung dar, es bedarf immer zusätzlich eines „Frei-Tickets“ für den Zugang zur Filmvorführung.

Akkreditierte können zeitgleich maximal fünf Tickets buchen. Neue Reservierungen sind erst möglich, wenn eine Vorstellung besucht oder storniert wurde. Dabei gilt maximal ein Ticket pro Vorstellung und keine parallelen Screenings. Stornierungen sind bis 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn online oder an den DOK Ticketkassen möglich.

3.4 Online-Kartenverkauf

3.4.1 Kino

Karten können zum Vollpreis und zum ermäßigten Preis über den Online-Kartenverkauf erworben werden. Ermäßigungen werden nur auf bestimmte Veranstaltungen gewährt. Ein Ermäßigungsnachweis wird beim Online-Kartenkauf nicht benötigt. Sollten Sie am Einlass aber keinen gültigen Ermäßigungsnachweis vorzeigen können, wird Ihnen der Zugang verwehrt.

Nachdem Sie das erste Ticket in den Warenkorb gelegt haben, haben Sie für den Kauf 20 Minuten Zeit. Danach weist Sie eine Nachricht darauf hin, dass Sie weitere fünf Minuten Zeit haben. Sollten Sie weitere Tickets in den Warenkorb legen, wird dieser Countdown immer wieder auf fünf Minuten zurückgesetzt. Haben Sie Ihren Bestellvorgang nach Hinweis nicht innerhalb von fünf Minuten beendet oder ein neues Ticket in den Warenkorb gelegt, endet Ihre Session und der Warenkorb wird geleert. Die Karten werden für den Weiterverkauf wieder freigegeben.

Der Kunde und die Kundin kann bis maximal fünf Kinokarten für die gewünschten Vorführungen pro Bestellvorgang auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem sogenannten „Warenkorb“ sammeln. Ein Hinweis oben im Browser weist darauf hin.

Beim Klick auf das Warenkorb-Symbol gelangen Sie in Ihren Warenkorb, der eine Übersicht der bestellten Tickets anzeigt. An dieser Stelle können Sie Ermäßigungen anwählen, ein kostenloses Akkreditierungsticket buchen (sofern Sie akkreditiert sind) oder ein kostenloses Ticket mit Ihrer Dauerkarte buchen (sofern mit dem eingeloggten myDOK-Konto verknüpft). Bitte betätigen Sie die Schaltfläche „Warenkorb aktualisieren“ am unteren Ende des Warenkorbs, damit ihre Ermäßigungen angewendet werden.

Mit „Zur Kasse gehen“ gelangen Sie zu den Bezahloptionen.

Wir bieten die Bezahlung per „PayPal“ oder „Kreditkarte“ an und nutzen dafür den Zahlungsdienstleister „Braintree“. Rechnungsangaben müssen eingegeben werden und werden von uns ausschließlich zur Abrechnung verwendet und gespeichert.

Mit „Weiter zur Überprüfung“ gelangen Sie zum letzten Schritt der Bezahlung.

Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre gewählten Vorstellungen, Ermäßigungen und Bezahlinformationen. An dieser Stelle kann eine "Freikarte" angewendet werden, der Betrag reduziert sich um den Preis eines Tickets.

Mit Klick auf den Button „Bezahlen und Kauf abschließen“ wird der Kaufvertrag abgeschlossen, Sie müssen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Kaufprozess zustimmen.

Nach erfolgter Zahlung erhält die Kundin und der Kunde als Annahme des Angebotes zum Erwerb einer oder mehrerer Karten über den angegebenen E-Mail Account eine E-Mail mit einem Anhang „e-ticket.pdf“ zum Selbstausdruck. Ein hierfür notwendiger PDF-Reader muss installiert sein. Dieses „e-ticket.pdf“ ist entweder in ausgedruckter Form oder auch direkt vom Telefon, Tablet usw. am Einlass vorzuzeigen. Ohne die Vorlage dieses „e-ticket.pdfs" erfolgt kein Einlass in die jeweilige Veranstaltung.

3.4.2 DOK Stream

Die AGB und Nutzungsbedingungen für den DOK Stream finden Sie hier.

3.5 Last Minute Sale

Mit Beginn der Veranstaltung verfällt das erworbene Ticket, sofern es bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst (gescannt) worden ist. DOK Leipzig behält sich vor, nicht eingenommene Plätze mit Beginn der jeweiligen Veranstaltung im „Last Minute Sale“ neu zu vergeben. Bitte informieren Sie sich vorab im jeweiligen Kino oder online über den Ablauf, dieser wird je nach Standort unterschiedlich gehandhabt. Alle Informationen finden Sie ab 10. Oktober in unserem Filmprogramm.

4. Kartenrückgabe

Die Rücknahme bereits gekaufter Eintritts- und Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beim Ausfall von Veranstaltungen werden die Kosten für die Eintrittskarten an den DOK-Ticketkassen rückerstattet. Eine Rückgabe ist nur innerhalb des Festivalzeitraums möglich.

5. Kartenverlust

Verliert ein*e Besucher*in eine Eintrittskarte, kann von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, welche Eintrittskarte erworben wurde.  Die Originalkarte hat Vorrang beim Einlass gegenüber einer Ersatzkarte.

6. Verbraucher-Schlichtungsverfahren

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

Die Leipziger DOK-Filmwochen GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

7. Einlass

Die Berechtigung, einer bestimmten Filmvorführung beizuwohnen, wird mit der gültigen Kinokarte nachgewiesen. Kinosäle dürfen ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. DOK Leipzig ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der*die Kinobesucher*in die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat. DOK Leipzig behält sich allerdings das Recht vor, die Zutrittsberechtigung jederzeit zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung den Zutritt zu dem Kinosaal zu verweigern bzw. Kinobesucher *innen der Filmvorführung zu verweisen. Jede*r Besucher*in hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.

Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in die Kinosäle ist nicht gestattet. Kinobesucher*innen sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten eines Kinosaals an der Kinokasse abzugeben und nach dem Verlassen des Kinosaales abzuholen. Geräte, die binnen drei Tagen nach dem Tag der Vorstellung nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt der Stadt Leipzig übergeben.

Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken, die beim Kinobuffet erworben wurden, in die Kinosäle ist nur mit Genehmigung des Kinobetreibers zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in die Kinosäle ist unzulässig.

Das Kinopersonal sowie Mitarbeiter*innen von DOK Leipzig sind aus sicherheitstechnischen Gründen berechtigt, Besucher*innen vor dem Eintritt und beim Verlassen des Kinosaales aufzufordern den Inhalt der Taschen und Kleidungsstücke offen zu legen. Wird diese Offenlegung verweigert, wird der Zutritt in den Kinosaal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt.

Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher*innen aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf andere nur zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Kinopersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann.

8. Hausrecht

Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Personen belästigen. Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder sonst in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung lautlos zu schalten.

  • Das Rauchen ist in den Spielstätten von DOK Leipzig untersagt.
  • Der Konsum von mitgebrachten Speisen oder Getränken ist untersagt.
  • Das Sitzen auf den Stufen des Kinosaales ist untersagt.
  • Der Zugang zu den Projektionsräumen ist untersagt.
  • Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
9. Verhalten im Kinosaal

Kinobesucher*innen können nach einer Mahnung des Kinopersonals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen werden, wenn sie:

  • andere Personen vor oder während der Filmvorführung akustisch oder durch ihr Verhalten stören oder belästigen;
  • im Kinosaal rauchen; Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Kinosaal verunreinigen;
  • Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände in den Kinosaal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
  • Speisen und/oder Getränke in den Kinosaal mitnehmen
  • ohne Genehmigung des Kinopersonals auf den Stufen des Kinosaales sitzen.
  • ohne Genehmigung der Presse-Abteilung von DOK Leipzig Video- oder Audioaufnahmen während der Filmvorführung machen.

Nach dem Ende der Filmvorführung sind die Kinosäle durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt in den Kinosälen ist nach dem Ende der Filmvorführung unzulässig.

10. Jugendschutz

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter nach dem Jugendschutzgesetz geeignet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind an den Kassen ausgehangen. Bestehen Zweifel über das Alter von minderjährigen Gäst*innen, ist DOK Leipzig berechtigt, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis etc.), erhält keinen Einlass.

11. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten von DOK Leipzig gefunden werden, sind beim Hauspersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

12. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art von den Vorführungen sind grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und die Besucher*innen aus den Spielstätten verwiesen werden. Besucher*innen von Veranstaltungen von DOK Leipzig erklären mit dem Kauf der Tickets bzw. dem Besuch ihre Einwilligung dazu, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung durch den Veranstalter selbst oder durch Dritte vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt und/oder öffentlich bzw. nichtöffentlich wiedergegeben werden dürfen (u.a. in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Bilddatenbanken, in Content-Management-Systemen (CMS), in publizistischen Blogs und oder Foren, in Social Networks wie Facebook, in digitalen Newslettern, im Intranet). Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen etwaigen Vergütungsanspruch. Dem Veranstalter werden alle hierfür erforderlichen Rechte eingeräumt.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer*innen werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Im Anschluss hieran ist DOK Leipzig berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern.

DOK Leipzig ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die DOK Leipzig mit dem Kartenvertrieb beauftragt hat. Die Daten werden streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang genutzt.

Siehe hierzu die Datenschutzerklärung der Leipziger DOK-Filmwochen GmbH.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweist.

Leipzig, Juni 2024
Leipziger DOK-Filmwochen GmbH

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